Sterben braucht Zeit, auch danach
Wenn der Tod durch einen Arzt festgestellt wurde, dürfen Sie sich Zeit lassen. Die Information des Bestattungsinstituts kann noch später erfolgen.
Sinnvoll ist es jedoch, das Bestattungsinstitut telefonisch zu informieren und eine Zeit für ein Gespräch und für die Überführung des Verstorbenen in einigen Stunden oder am nächsten bzw. übernächsten Tag zu vereinbaren.
Um den Abschied bewusst zu gestalten, kann eine sogenannte „Aussegnung“ des Verstorbenen aus seinem Sterbeort (sei es zuhause, im Krankenhaus oder Pflegeheim) helfen. Diese „Aussegnung“ kann von Geistlichen, die dazu gerufen werden, vorgenommen werden, aber auch von jedem anderen. Es gibt dazu Hilfen in den aktuellen Evangelischen Gesangbüchern (EG): Baden Nr. 878; Württemberg Nr. 828-832; Bayern Nr.835, sowie im katholischen Gotteslob (GL), Nr. 80
Um den Abschied vom Verstorbenen bewusst und mit Würde zu gestalten, sollte am Sterbeort oder in seinem Umfeld eine zeitlich nicht gedrängte Aufbahrung möglich sein. Diese darf zuhause sein, ihre Dauer ist mit dem Arzt abzusprechen. In dieser Zeit kann es für Angehörige auch ermöglicht werden, beim Ankleiden zu helfen.
Manche Krankenhäuser und Pflegeheime, aber auch Bestattungsinstitute bieten dafür bereits ansprechend gestaltete Räumlichkeiten an, wenn dies zuhause nicht möglich ist.


