Der Hausmeister bzw. die Beauftragten der Evangelischen Kirchengemeinde üben das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen wird Folge geleistet. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder sich ungebührlich benehmen, unverzüglich aus dem Haus zu weisen.
Beginn und Ende der Veranstaltung richten sich nach den im Benutzungsvertrag festgesetzten Zeiten. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, daß als Schluß der Veranstaltung der vereinbarte Zeitpunkt eingehalten wird und die überlassenen Räume innerhalb von zwei Stunden geräumt werden. Sollte sich der Beginn der Veranstaltung gegenüber dem vereinbarten Zeitpunkt ändern, ist dies der Kirchengemeinde rechtzeitig mitzuteilen.
Das Haus wird nach Absprache durch den Hausmeister geöffnet.
Das Haus wird durch den Hausmeister bzw. die Beauftragten der Kirchengemeinde dem verantwortlichen Leiter der Veranstaltung übergeben. Die Rückgabe des Hauses erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung durch den Verantwortlichen Leiter der Veranstaltung an den Hausmeister bzw. die Beauftragten der Kirchengemeinde. Dabei wird angegeben, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden verursacht worden sind und das Inventar noch vollständig ist. Etwa später festgestellte Schäden oder Verluste kann die Kirchengemeinde noch geltend machen.
Dem Veranstalter und den Benutzern des Hauses ist es Pflicht, das Gebäude und seine Einrichtungen zu schonen und alle Beschädigungen zu unterlassen. Es wird darauf geachtet, daß das Haus nur mit gereinigten Schuhen betreten wird.
Es darf im gesamten Haus nicht geraucht werden.
Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ausreichenden Saaldienst einzurichten. Der Saaldienst ist neben der Brandwache verpflichtet, auf die Einhaltung der feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften genau zu achten und für einen ruhigen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstaltung Sorge zu tragen. Der Saaldienst bzw. Ordnungsdienst hat neben dem Hausmeister bzw. dem Beauftragten der Kirchengemeinde Hausrecht gegenüber den Benutzern. Der Saaldienst achtet insbesondere auch darauf, daß die Gänge zwischen den Stuhl- und Tischreihen nicht zugestellt werden und regelt im Brandfall das geordnete Verlassen des Hauses durch die Benutzer.
Die technischen Anlagen (z. B. Lautsprecheranlage, Beleuchtungsanlage, Variowand, bewegliche Bühne) dürfen nur vom Hausmeister, den Beauftragen der Kirchengemeinde bzw. nach vorheriger Rücksprache mit der Kirchengemeinde von einer vom Veranstalter genannten fachlich qualifizierten Person bedient werden. Ohne Zustimmung der Kirchengemeinde dürfen elektrisch betriebene Geräte an das Stromnetz des Hauses nicht angeschlossen werden.
Dekorationen, Aufbauten, Ausstellungsgegenstände und dergleichen dürfen im Haus nur mit Zustimmung der Kirchengemeinde ein- und angebracht werden. Es ist vor allem auf die Verhütung von Feuergefahr und auf eine fachmännische Ausführung zu achten. Nägel oder Haken dürfen zur Befestigung von Dekorationen in die Böden, Wände, Decken oder Einrichtungsgegenstände nicht eingeschlagen werden. Das Bekleben und Bemalen der Wände innen und außen sowie der Fußböden oder der sonstigen Einrichtungen sowie das Anbringen von Lichtreklamen, Automaten, Schaukästen, Firmenschildern usw. ist untersagt.
Die Gänge und Notausgänge, die Notbeleuchtungen, die Feuerlöscheinrichtungen, die Lichtschalter und Steckdosen dürfen nicht mit Ausstellungsgegenständen verstellt oder verhängt werden. Außerdem müssen die Ausgänge während der Veranstaltung unverschlossen sein.
Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder besonders feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigten oder verdichteten Gasen ist unzulässig.
Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern und jeglicher pyrotechnischer Erzeugnisse ist unzulässig.
Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben.
Tiere dürfen nicht ins Haus mitgebracht werden.
Die Bestuhlung bzw. Betischung und die Aufräumungsarbeiten sind Angelegenheit des Veranstalters.
Nach der Veranstaltung sind die Stühle zu stapeln (Max. 10 Stühle pro Stapel).
Werden die Podeste benutzt, so sind diese nach der Veranstaltung wieder zusammengestellt im Lagerraum unterzubringen.
Die WCs müssen gereinigt werden; der Fußboden in den WCs wird naß und in der Küche wird naß gewischt. Die benutzten Spülmaschinen sind zu leeren, auszuspülen und die Siebe zu reinigen. Der Fußboden im Saal ist zu fegen und wo erforderlich, naß aufzuwischen. In der Küche ist der Müll entsprechend den Vorgaben zu trennen und in die entsprechenden Mülleimer im Carport zu versorgen.